Garantie & Crash Replacement

Garantie und Crash replacemt

5 JAHRE GARANTIE


Wir gewährleisten höchste Qualität und bieten fünf Jahre Garantie für den Erst- und Zweitbesitzer. Die Garantie deckt Herstellungs- und Materialfehler ab. 


Garantiebedingungen


  • Die Garantie gilt für den Erst- und Zweitbesitzer.
  • Der Garantiezeitraum beginnt ab dem ursprünglichen Kaufdatum.
  • Eine Garantieabwicklung ist nur mit einem originalen Kaufbeleg möglich.
  • FRAEZEN übernimmt keine weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tausch von Komponenten entstehen.
  • FRAEZEN übernimmt keine durch Dritte anfallende Kosten, wie z. B. bei der Montage durch einen Bike-Shop.
  • FRAEZEN behält sich vor, im Garantiefall eine vergleichbare Alternative zum Produkt anzubieten, z. B. eine andere Farbe oder ein neues Modell.
  • Beschädigte Teile sind zwingend an FRAEZEN zurückzusenden und gehen nach Abwicklung in das Eigentum von FRAEZEN über.
  • Ein Garantiefall verlängert nicht den ursprünglichen Garantiezeitraum.
  • Es entsteht kein weiterer Anspruch auf Entschädigung aus einem Garantiefall.
  • FRAEZEN übernimmt im Garantiefall die Kosten für den Hin- und Rückversand (Standardversand).
  • Teile, die zur Garantieabwicklung an uns geschickt werden, müssen gereinigt sein und von sämtlichen Anbauteilen von Dritthersteller befreit sein.

 

Haftungsausschluss


  • Ein Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts, sowie Überbeanspruchung oder nicht sachgemäße Nutzung, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Jegliche Verformungen der Teile sind von der Garantie ausgenommen, können aber durch unser Crash Replacement Programm abgedeckt sein. Die Bedingungen können dem Absatz „Crash Replacement“ entnommen werden.
  • Verwendung von Komponenten, die nicht den Spezifikationen der Teile entsprechen, führen zu einem Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Beschädigungen/ auftretende Schäden an der Beschichtung und Lackierung sind von der Haftung ausgeschlossen von der Garantie ausgenommen.
  • Schäden, die durch einen Unfall, einen Mangel an Pflege, Verschleiß oder Korrosion auftreten, sind ebenfalls von der Garantie ausgenommen.
  • Konstruktive Veränderungen an Teilen, z. B. Schleifen, Enteloxieren der Teile, führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
  • Kugellager und Dichtungen sind Verschleißteile und damit grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen. Dennoch tauschen wir verschlissene Lager/Dichtungen im ersten Jahr nach Kauf laut originalem Kaufbeleg kostenfrei. In den fünf darauffolgenden Jahren tauschen wir die Lager kostenpflichtig, jedoch ohne Berechnung des Arbeitsaufwands.

 

Die Entscheidung über einen Garantiefall und seine Beurteilung liegen einzig und allein bei FRAEZEN GmbH.


CRASH REPLACEMENT


Neben der gesetzlichen Garantie bieten wir für alle FRAEZEN Komponenten ein Crash Replacement an.
 
Stürze gehören in unserem Sport dazu, daher bieten wir Dir über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Kauf laut originalem Kaufbeleg ein Crash Replacement an. Unser Crash Replacement ist ein zusätzliches Angebot, um Dich zu unterstützen, wenn die Dinge mal nicht so gut laufen.

Es liegt an uns zu beurteilen, ob dies der Fall ist oder nicht. Vorsätzlich verursachte Schäden sind von unserer Police ausgeschlossen.


Bei einem Crash Replacement erhältst Du 50% auf den UVP.


Bei Fragen kannst Du dich gerne bei uns melden: info@fraezen.de


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